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WRV GmbH
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Informationen zu Bürgschaften/Kreditversicherungen

Viele Unternehmen kaufen ihre Bürgschaften über die Bank ein. Banken müssen Bürgschaften jedoch wie einen Kredit behandeln und besichern. Dies schwächt die Bonität der Unternehmen und schränkt die Kreditlinie stark ein. In vielen Fällen benötigen die Unternehmen für das Tagesgeschäft jedoch eine höhere Liquidität, die dann unter Umständen nicht mehr vorhanden ist. Eine WRV Kreditversicherung ist ein möglicher Ausweg. Denn die geforderten Bürgschaften kann man auch über Versicherungsgesellschaften abschließen, ohne Kreditlinien zu belasten bzw. die Liquidität einzuschränken. Das ist sogar ohne Besicherung möglich: Im Gegensatz zu Banken, die unter Umständen eine Besicherung von bis zu 100 % des gewährten Kreditrahmens verlangen (oft in Form von Realgrundschulden, womit auf das Privatvermögen zurückgegriffen wird), bestehen Versicherer je nach Art der Bürgschaft lediglich auf Sicherheiten in der Größenordnung von 10 bis 20 % der Bürgschaftssumme bzw. verzichten teilweise ganz auf eine Besicherung. Sofern Sicherheiten gefordert werden, können diese in Form von Rückbürgschaften der Banken, der Abtretung von Festgeld oder durch Hinterlegung festverzinslicher Wertpapiere gestellt werden.


Unser Angebot im Bereich Bürgschaften/Kreditversicherungen

  • Gewährleistungsbürgschaften (Mängelansprüche)
  • Vertragserfüllungsbürgschaften bzw. Ausführungsbürgschaften
  • An- und Vorauszahlungsbürgschaften
  • Mietbürgschaften (gewerblich und privat), usw.
  • Bürgschaft nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Rekultivierungsbürgschaft
  • Mineralölbürgschaft
  • Tankkartenbürgschaft

WRV Vorteile auf einen Blick

  • keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumens auf die Kreditlinie der Banken
  • Bürgschaftsgeber sind Versicherungsgesellschaften
  • sofortige Prüfung ohne Bilanzprüfung
  • Bürgschaftsrahmen bis 1.500.000 € möglich
  • Höhe der maximalen Bürgschaftssumme je Auftrag nach Vereinbarung
  • einfache Beantragung von Bürgschaften mit Sondertexten per Faxformular
  • Möglichkeit der Ablösung bzw. des Austauschs von bereits bestehenden Bürgschaften; die Ablösung übernehmen wir für Sie!
  • Bürgschaften/Urkunden bis 10.000 € können in vielen Fällen sofort durch Sie ausgestellt werden

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